Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Lohnkempe GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der Lohnabfüllung, Lohnverpackung, Konfektionierung, Schockfrostung sowie damit verbundene Dienstleistungen im Bereich der Lebensmittelverarbeitung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Auftrag.
Mündliche Nebenabreden, Zusagen und Garantien sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.
Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Werk Heuchelheim (EXW gemäß Incoterms 2020).
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, verlängern die Frist angemessen.
Soweit der Auftraggeber Rohwaren oder Verpackungen beistellt, gewährleistet er deren einwandfreie Beschaffenheit, lebensmittelrechtliche Konformität und rechtzeitige Anlieferung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, beigestelltes Material auf versteckte Mängel zu untersuchen.
Die Gefahr für beigestellte Rohwaren trägt der Auftraggeber. Eine über den Wert der Rohware hinausgehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung.
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber bestehenden Forderungen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Gießen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.